Der Fussball-Cup für Firmen- und Freizeitmannschaften
Sonntag, den 17. Mai 2020 Commerzbank-Arena Frankfurt am Main
Am Sonntag, den 17. Mai 2020, kommen Fußballspieler, Trainer, Sportler, Fans, Freunde und Familien zusammen, um gemeinsam den einzigartigen, vielfältigen und abwechslungsreichen Tag des Fußballs in der Frankfurter Commerzbank-Arena zu erleben. Fans und Familien mit fußballbegeisterten Kindern steht bei freiem Eintritt ein umfangreicher Eventtag bevor, der am Abend in das (kostenpflichtige) Benefiz-Fußballspiel Champions for Charity mit Dirk Nowitzki, Mick Schumacher, Mats Hummels und prominenten Mitspielern. Auf der großen Fanmeile können sich die Besucher auf das große Spiel am Abend einstimmen.
Neben der mit zahlreichen Partnern bestückten Messe Soccer Expo bietet der Tag des Fußballs viel interaktives Fußball-Entertainment: Die FFH Fußballschule, der Superdribbler, Compasstrainer, die Elite Skills Arena, ein Teqball Workshop, den B2B-Kicker-Cup mit dem mehrfachen Weltmeister Chris Marks und vieles mehr. Im Mittelpunkt steht natürlich Shoot-Out, die 4. Deutsche Meisterschaft im Torwandschießen mit bis zu 128 Teams. Das Shoot-Out Finale wird im Rahmen vonChampions for Charityauf dem heiligen Rasen ausgetragen! (Anmeldung und mehr Infos aufwww.tagdesfussballs.de).
Los geht’s um 10:00 Uhr auf den Vorfeldern der Arena. Der Eintritt ist frei!
Und Ihr könnt nicht nur zuschauen sondern als Team mitmachen Denn im Rahmen des Tags des Fußballs wird auf den teppichgleichen Rasen-Trainingsplätzen der Eintracht der Rhein-Main-Charity-Cup zugunsten Laureus für Firmen- und Freizeitmannschaften ausgetragen – unterstützt von Fredi Bobic, sportlicher Botschafter des Tags des Fußballs und Vorstand Sport der Eintracht Frankfurt.
Dieses Kleinfeldturnier für 1 Torwart und 5 Feldspieler ist eine zusätzliche Attraktion innerhalb des Tags des Fußballs: Firmenteams und Spielgemeinschaften aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet können hier ihre Kräfte messsen. Für die Spielpausen erhalten die teilnehmenden Mannschaften Startplätze für Shoot-Out und den B2B-Kicker-Cup. Und um den Tag abzurunden, erhält jedes Team 10 Freikarten für das Champions for Charity Benefiz-Fußballspiel.
Und nicht nur das: Teilnehmer des Rhein-Main-Charity-Cup, die ihr Unternehmen auf der Fussballmesse Soccer Expo präsentieren wollen, zahlen nur 50,00 €/m² Standfläche anstatt regulär 90,00 €/m²!
Zusätzlich zur Teilnahmegebühr von € 499,00 zzgl. MwSt. spendet jedes teilnehmende Team € 500,00 an die Stiftung Laureus Sport for Good.
Hier könnt Ihr den Flyer zum Tag des Fußballs als PDF herunterladen.
Das ist in Eurem Teilnehmerpaket enthalten:
Neben Eurer Startberechtigung für den Rhein-Main-Charity-Cup zugunsten Laureus erhaltet ihr zusätzliche Benefits und Vergünstigungen im Rahmen des Tags des Fußballs. Selbstverständlich könnt ihr auch noch weitere individuelle Vereinbarungen treffen. Sprecht uns einfach an – wir helfen Euch, dass der Tag des Fussballs sich für Euch und Euer Unternehmen auszahlt.
B2B Kicker-Cup
Ein Team-Startplatz für den B2B Kicker-Cup im Wert von 249,00 € sowie 30% Rabatt auf zusätzliche Startplätze. Für zusätzliche Startplätze wendet Euch an Manfred Licht unter 06104 6003638.
1 Team-Startplatz für Shoot-Out – Die 4. Deutsche Torwand-Meisterschaft im Wert von 80,00 €. Benutzt das Anmeldeformular, um zusätzliche Startplätze zu buchen.
Ausstellungsfläche auf der Fussballmesse Soccer Expo für nur 50,00 €/m² anstatt regulär 90,00 €/m². Weitere Informationen erteilt Manfred Licht unter 06104 6003638.
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Impressum
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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der sportXmedia sport & event promotion UG. Stand 01.03.2020
§ 1 Anwendungsbereich und Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der sportXmedia sport & event promotion UG, Königsberger Str. 25, 65830 Kriftel a. Ts. (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Veranstaltungen und regeln das zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
Ansprechpartner für den Veranstalter ist der jeweilige Anmelder. Die Zustimmung des Anmelders zu den AGB bei seiner Anmeldung gilt für den Anmelder selbst und bei Mannschaftsveranstaltungen für seine gesamte Mannschaft.
(2) Die AGB sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Anmelder.
(3) Sämtliche Erklärungen eines Anmelders oder eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die sportXmedia sport & event promotion UG unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Sicherheitsmaßnahmen
(1) Ein Mindestalter von 16 Jahren muss erfüllt sein, um zur Teilnahme berechtigt zu werden. Minderjährige Teilnehmer werden nur gegen die Vorlage einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zugelassen.
(2) Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich fortlaufend über die Internetseiten des Veranstalters oder der jeweiligen Veranstaltung über etwaige Änderungen der Veranstaltung zu informieren.
(3) Jede Mannschaft hat einen Mannschaftsnamen anzugeben, der zur freien Auswahl steht, soweit der Mannschaftsname keine Rechte Dritter verletzt. Für den Fall, dass mehrere Mannschaften den gleichen Mannschaftsnamen angeben, kann der Veranstalter nach freiem Ermessen bestimmen, welche Mannschaft einen anderen Mannschaftsnamen zu wählen hat.
(4) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters, per Mail an die Teilnehmer oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.
(5) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder einen Ausschluss der Mannschaft des Teilnehmers aus dem Turnier auszusprechen.
(6) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung, die bei Durchführung der Veranstaltung vor Ort ist, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung, Teilnehmerbeitrag, Zahlungsbedingungen und Rückerstattung
(1) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über die Internetseiten des Veranstalters oder der Veranstaltung. Die Anmeldung einer Mannschaft setzt voraus, dass der Anmelder die übrigen Mitglieder selbiger vertreten darf.. Der Anmelder ist für die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen aller Teilnehmer der von ihm angemeldeten Mannschaft wie für die Einhaltung seiner eigenen Vertragsverpflichtungen verantwortlich. Mit der Anmeldung akzeptiert der Anmelder diese AGB für sich und alle übrigen, von ihm angemeldeten Mannschaftsmitglieder.
(2) Die jeweilige Teilnehmergebühr wird von dem Veranstalter ausschließlich per Rechnung erhoben und ist innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Zahlungen können dabei mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung genannten Bankverbindungen des Veranstalters erfolgen. Teilnehmer, die den Teilnehmerbeitrag nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung entrichtet haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Mit der Anmeldung stimmt der Anmelder der digitalen Rechnungsstellung zu.
(3) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht übertragbar. Mannschaftsmeldungen und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.
(4) Tritt eine angemeldete Mannschaft ohne Angabe von Gründen nicht zur Veranstaltung an oder erklärt vorher ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt der Mannschaft. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist jedoch bis zwei Wochen vor Ende der Anmeldephase kostenfrei möglich. Der Anmeldeschluss zu den jeweiligen Veranstaltungen ist dem Internetauftritt des Veranstalters oder der Veranstaltung zu entnehmen.
(5) Muss ein Teilnehmer einer Mannschaft wegen gesundheitlicher Gründe seine Teilnahme absagen, so kann die Mannschaft einen Ersatzteilnehmer benennen.
(6) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Wird vom Veranstalter ein Losverfahren für die Vergabe von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der Anmelder dieses Verfahren mit seiner Anmeldung, die von Seiten des Anmelders verbindlich ist. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(7) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt auch insbesondere für witterungsbedingte Absagen oder Verlegungen.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm verursacht worden sind. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seine sportliche und gesundheitliche Eignung im Vorfeld der Veranstaltung zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen, die ein Teilnehmer in Anspruch nimmt, ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu dem Veranstalter vom Teilnehmer selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung, ausgeschlossen).
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der Klarname des Teilnehmers, seine Anschrift oder sein Geburtsdatum.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer für sich und die von ihm mit angemeldeten Mitglieder seiner Mannschft angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers während der Veranstaltungen durch die diese Veranstaltungen betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet; das Gleiche gilt sinngemäß für die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer für sich und die von ihm angemeldeten Mannschaftsmitglieder in eine Speicherung dieser Daten zu dem vorgenannten Zweck ein.
(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmer, der Mannschaften und von Partnern in Rundfunk, Fernsehen, Print-, und Online-Medien, Social Media Plattformen, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen können vom Veranstalter und von den Partnern der Veranstaltung ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbezwecke und kommerziellen Zwecke verbreitet und veröffentlicht werden.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers im Rahmen der Veranstaltung an einen kommerziellen Dienstleister weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Name, Vorname, Unternehmen, Mannschaftsname und Ergebnis (Platzierung) der Teilnehmer können zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, der Internetseiten, sowie den sozialen Medien und den Online- Newsletter des Veranstalters) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in Speicherung und Verwertung ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten können für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet werden. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung ihrer Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Der Teilnehmer erhält veranstaltungsrelevante Informationen per E-Mail. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung ihrer E-Mail-Adressen zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner und Informationen, die per Newsletter versendet werden. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen. Die sich aus §2 ergebende Verpflichtung, sich laufend über die Internetseiten des Veranstalter über etwaige Änderungen der Veranstaltung informiert zu halten, bleibt jedoch unberührt.
§ 6 Turnierregeln und regelwidriges Verhalten
(1) Die für eine Veranstaltung geltenden Regeln gibt der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung gegenüber den Teilnehmern bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder über den Internetauftritt des Veranstalters oder der Veranstaltung, durch Aushang am Veranstaltungsort oder durch Übergabe an die Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung.
(2) Über sämtliche Vorkommnisse während einer Veranstaltung entscheidet allein die Veranstaltungsleitung, die bei Durchführung der Veranstaltung vor Ort ist. Ausgenommen hiervon sind die Entscheidungen der Schiedsrichter während der Spiele.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Eine Barauszahlung ausgeschriebener Sachpreise ist nicht möglich. Eine Weiterveräußerung solcher Preise ist ausgeschlossen. Sachpreise sind vom Umtausch ausgeschlossen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Frankfurt am Main.
(4) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.